Johann Gottfried von Wallbrunn bekundet, dass er an Johann Eberhard von Kronberg, Burggrafen zu Friedberg, 69 Achtel Korn und 25 Achtel Hafer Friedberger Maß aus der Hälfte seiner Höfe in den Gemarkungen Echzell und Berstadt verpfändet hat. Aus diesen drei Höfen liefern dem Aussteller seine derzeitigen Hofleute zu Martini [= 11. November] jährliche Gülten in folgender Höhe nach Friedberg: Konz Arleder zu Echzell 65 Achtel Korn, 25 Achtel Hafer, 2 Achtel Gerste und 1 ½ Achtel Erbsen, Thönges Eckhell zu Berstadt 50 Achtel Korn, 5 Achtel Weizen und 45 Achtel Hafer, Weigell Rhaw zu Berstadt 50 Achtel Korn, 5 Achtel Weizen und 35 Achtel Hafer. Diese Höfe, die von seinen verstorbenen Eltern herrühren und die er bisher zur Hälfte innehatte, verpfändet er für 2000 Gulden rheinischer Landeswährung (den Gulden zu 15 Batzen). Kronberg soll ab dem Jahr 1588 die Gülten aus diesen Hofgütern in folgender Weise empfangen: von Konz Arledern zu Echzell 32 ½ Achtel Korn, von Thönges Eckeln zu Berstadt 25 Achtel Korn und von Weigeln Rauen zu Berstadt 11 ½ Achtel Korn und 25 Achtel Hafer. Die Pfandsumme soll auf drei Jahre für beide Seiten unkündbar sein, danach gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf Martini. Im Fall einer Kündigung soll die Summe in "guten hartten ohnvorschlagenen reichsthalern, jeden höher nit dann vor neuntzehen batzen", bezahlt werden, da der Aussteller die Pfandsumme in Höhe von 2000 Gulden von Kronberg jetzt auch in 1579 Stück "lautter hartten guten" Reichstalern erhalten hat.