Anna von Hirschhorn, geb. Gölerin von Ravensburg, als alleinige Erbin des verstorbenen Bernhard Göler des Älteren einerseits sowie Bernhard Göler von Ravensburg und Dietrich von Ehrenberg andererseits lagen im Streit wegen 1000 Gulden Kapital, herrührend von dem verstorbenen Bernhard Göler von Ravensburg dem Älteren. Weil Dietrich von Ehrenberg von Bernhard Göler "alls testamentarien" die Herausgabe eines Gültbriefs über 2000 Gulden Kapital auf der Stadt Vaihingen verlangt und diesen auch tatsächlich erhalten hat, sind beide "umb mißverstandts wegen einer quittung halben zu unwillen zusamengerathen"; wiederholte Vermittlungsversuche seitens Adam von Helmstatts und Asmus von Venningens blieben ohne Erfolg. Neuerliche Verhandlungen unter Leitung der bisherigen Vermittler und unter Beteiligung von Kunigunde, geb. Achterin, der Witwe des [Dietrich von Ehrenberg und] Bernhard Gölers des Älteren, haben schließlich am Samstag und Sonntag, den 29. und 30. August 1562 in Hirschhorn zu folgendem Vergleich geführt: Alle Beteiligten verzichten auf ihre Ansprüche wegen der strittigen 1000 Gulden. Bezüglich der Kleider, Kleinodien und sonstigen Forderungen, die Anna von Hirschhorn, geb. Göler, wegen ihrer verstorbenen Mutter verlangt hat, sowie bezüglich der 6000 Gulden Kapital samt Zinsen, die Kunigunde Göler, geb. Echter, aufgrund eines in Speyer geschlossenen Vertrags von Anna gefordert hat, desgleichen wegen etlicher Frucht zu Speyer und Kieselbronn (Küsselbronn), woran Kunigunde einen Anteil zu beanspruchen hatte, haben sich beide Seiten dahingehend verglichen, dass alle Ansprüche, die Anna wegen ihrer verstorbenen Mutter erheben könnte, binnen Monatsfrist durch Zahlung von 100 Gulden in Gold und Übergabe eines "schwartzen damast mit einem märderfuter, so ihres vatters Bernhart Golers des altern seligen gewesen", dazu eines goldenen Rings "mit einem roewin" abgegolten sein sollen; alle sonstigen Forderungen werden gegeneinander aufgehoben. Nach Kunigundes Tod erhalten Anna oder ihre Söhne Ludwig und Philipp von Hirschhorn des weiteren eine "guldine ligende kettin" im Wert von 200 Gulden in Gold und einen goldenen Ring mit "dreyen spitzen demutten, so von irem altvater Bernhart Gölern seligen herrurendt". Damit ist der Anspruch auf die 1000 Gulden des verstorbenen Bernhard Göler für alle Zeiten erfüllt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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