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Die Inventarisierung des Franziskanerklosters in Passau erfolgte im März/April 1803 durch den Hofgerichts- bzw. Generalkommissariatssekretär Martin Schmid im Auftrag des für die Aufhebung des Hochstifts Passau zuständigen Generalkommissariats Passau. Am 31. Mai 1803 wurde jedoch die Aufhebung des Franziskanerklosters der Spezialkommission in Klostersachen übertragen (Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen 9643). Als Lokalkommissar und zugleich Administrator fungierte wieder Martin Schmid. Aufhebungsakten sind somit sowohl beim Generalkommissariat Passau als auch bei der Spezialkommission in Klostersachen entstanden!. Im Dezember 1804 wurde der Landesdirektionsrat von Elbling beauftragt, die von Generalkommissariat Passau und Spezialkommission in Klostersachen begonnenen Kommissionsgeschäfte zu Ende zu führen (Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen 119). 1809 wies dann das Finanzministerium die Spezialklosterkommission ausdrücklich darauf hin, sie sei im Unterdonaukreis nur für die Klöster der Provinz Altbayern zuständig, nicht jedoch für die Klöster des ehemaligen Fürstentums Passau, die in die Zuständigkeit der Finanzdirektion des Unterdonaukreises fielen (vgl. Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen 9649).

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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