Mit Reskript von 1802 X 6 wurde die Spezialkommission in Klostersachen bzw. Landesdirektionsrat Freiherr von Leyden mit der Herstellung des Vermögensstandes des Bartholomäer-Instituts beauftragt. Die Inventarisation der einzelnen Häuser in Ingolstadt, Landshut und Erding übernahmen der Ingolstädter Stadtsyndikus Ignaz Hübner, der Landshuter Regierungskanzler Adam und der Erdinger Landrichter Johann Nepomuk Joseph Freiherr von Widnmann. Mit Reskript von 1803 I 14 wurde die Spezialkommission angewiesen, alle auf das Bartholomäerinstitut bezüglichen Akten an die Generallandesdirektion abzugeben, da das Bartholomäer-Institut entweder mit dem Georgianum in Landshut vereinigt oder in ein landesherrliches Klerikerseminar umgewandelt werden solle. Die in GL Fasz. 1456, GL Fasz. 1457 und GL Fasz. 2072 überlieferten Landesdirektionsakten entstammen alle der II. Deputation / 2. Sektion (d. i. die Sektion für Religions- und Kirchenpolizei) bzw. dem Generallandeskommissariat als Stiftungs-Curatel. Bei der Spezialkommission in Klostersachen ist ein Inventarisationsakt überliefert.