Abt Wilhelm und der aus 29 benannten Gliedern bestehende Konvent des Zisterzienser-Klosters von Kamp, Diözese Köln, beurkunden, mit Einwilligung der auf Grund des von Papst Benedikt XII. gegebenen Statuten von dem Generalkapitel der Zisterzienser dazu deputierten Oberen, den Äbten Ludwig vom Kloster Altenberg (de veteri Monte) und Anselm vom Kloster Heisterbach (heysterbach) - deren Vollmacht, ausgestellt von dem Abte Johann vom Kloster Cisteaux (Cistercii) und den übrigen nicht benannten Definitoren des Zisterzienser-Generalkapitels, datiert von Dijon (diuione) 1354 September 17 und besiegelt vom Abte Johann vom Kloster Cisteaux, in den Hauptpunkten wörtlich transsumiert ist - dem nicht benannten Prior und Konvent des Kartäuser-Hauses auf dem Beatus-Berge (domus Montis sancti Beati) bei Koblenz, Diözese Trier, für 3200 Goldschilden ihren Hof in der Pfarrei Moselweiss (Wisze) bei Koblenz, genannt Campe, mit allen Appertinentien, Mobilien und Immobilien, Einkünften und Lasten, Äckern, Wiesen, Büschen und Weinbergen in den Gebieten von Koblenz, Moselweiss, Metternich (Metterich), Bubenheim (Bubenheym) und Kesselheim unter den üblichen Bedingungen und den Zusatzbestimmungen verkauft zu haben: ausgenommen sind und der Abtei Kamp verbleiben: a) das von Ditmar, Pastor der Pfarrkirche zu Rüdesheim, zur Leibzucht besessene Haus, belegen innerhalb der Mauern der Stadt Koblenz in vico wiszegasse, b) die von einem gewissen Moubach gegen benannte Abgaben gepachteten Weinberge, c) das Haus Metzen und 1/4 (unum quartale) Weinberg in der Pfarrei Moselweiß, d) alle Besitzungen in den Pfarreien in Lay (leige) und Gülz (Gulse), e) alle Erbzinse und Erbrenten, welche selbst der Kartäuserkonvent zu entrichten verpflichtet ist; - die Abtei Kamp leistet Bürgschaft für Schuldenfreiheit des Guts und steht ein für alle Forderungen an dasselbe mit Ausnahme etwaiger Forderungen des nicht benannten Erzbischofs von Trier. D. in vigilia beati Thome apostoli.