Äbtissin Elisabeth [Hartmann] und der Konvent des Klosters Baindt verleihen Hans Iggenow zu Arisheim ("Arashaim") und seiner Ehefrau Ursula Müller den Hof zu Arisheimsamt allen dazu gehörigen Gütern und Rechten als Leiblehen. Die Lehensmannen verpflichten sich zu näher bestimmten Geld-, Getreide- und Viehabgaben. Bei Missbrauch oder mit ihrem Tod fällt das Lehen an das Kloster heim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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