Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Getreuer Dieter von Rüdesheim (Rudißheym) ein Haus zu Sobernheim mit Hof, Scheuer, Garten und Zubehör erworben hat, das einst Rudwin und Rudwin von Stromberg (ettwan Rudwin und herrn Rudwin von Stromburg) gehört hatte und das von altersher für frei gehalten wird. Der Pfalzgraf bestätigt dies und befreit das Haus mit seinen Zugehörungen von Atzung, Schatzung, Reise- Fron- und Wachtdiensten und anderen Beschwerungen, so wie die Höfe und Güter seiner "edeln" im Fürstentum der Pfalz von Dienstbarkeiten (von dinstperlicher beswerde) befreit sind. Er weist seine Ober- und Unteramtleute zu Sobernheim um Beachtung an.