Auf Ersuchen der Parteien sind die Schiedsleute Jörg Schwendt, Vogt zu Waldenburg, Kaspar Ferber, Alter Vogt zu Gaildorf, und Bonifaz Bronnhofer, Vogt zu Vellberg, in dem Flecken Steinbach zusammengekommen und entscheiden dort die seit längerem zwischen Dekan Erasmus Neustetter, auch Domherrn zu Würzburg, und dem Kapitel des Stifts Comburg einer- sowie der Reichsstadt Schwäbisch Hall andererseits herrschenden Nachbarschaftsstreitigkeiten, indem sie klären, welcher der beiden Seiten (1) die Erhebung der Hälfte des Städtegeldes in Hessen- und Tüngental und (2) Gerichtsbarkeit und Steuerhoheit über das Hirtenhaus in Hessental zustehen. Außerdem bestimmen sie (3) Ausdehnung und Grenzen des comburgischen Fischwassers am Kocher, klären (4) die Berechtigung der stiftischen Beschwerden über den Haller Bürger Joachim Schenk wegen Einrichtung eines Reusenfachs in demselben und schlichten schließlich (5) die Streitigkeiten wegen Zuschüttung eines Bachs auf comburgischem Gebiet durch Haller Untertanen.