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Anspruch auf ungeteilten Besitz der Güter Eibach (Hzm. Berg; Rheinisch-Bergischer Kr.), und Pungelscheid (Grafschaft Mark; Kr. Lüdenscheid) samt den dazu gehörenden Dokumenten und Anspruch auf Kautionsstellung durch die Appellaten. Die umstrittenen Güter stammen vom bergischen Marschall Wilhelm von Neuhof gen. Ley, nach dessen Tod seine beiden Söhne Stephan und Wilhelm Bertram sie zunächst „pro indiviso“ besaßen, die Güter aber geteilt werden sollten. Der Appellant gibt an, der Anteil Wilhelm Bertrams sei ihm „per legitimam successionem“ zugefallen, während der Anteil Stephans an den RKG-Assessor Franz Friedrich von Neuhof gen. Ley gefallen sei. Als dieser 1696 starb, heiratete der Appellant die Witwe, wodurch auch der Teil Stephans an ihn gelangt sei. 1698 erhoben jedoch die Neffen des Franz Friedrich von Neuhof gen. Ley in Kurland Ansprüche auf den Nachlaß. In einem Vergleich einigte man sich dahingehend, daß die Ehefrau des Appellanten Leibzüchterin der Güter bleiben, dafür aber die Pensionen von 3000 Albertus Rtlr. jedes Jahr in Köln übergeben, die Sache ansonsten bis 1705 ruhen solle, wenn der jüngere von Neuhof gen. Ley in Kurland volljährig würde. Auf Begehren des Appellanten fand sich aber 1705 in Köln niemand zur Wiederaufnahme ein. Bis 1716 hörte man wegen der Pest und des Krieges nichts aus Kurland, bis die Appellaten mit der Behauptung, die von Neuhof in Kurland seien verstorben und sie seien ihre Erben, Ansprüche erhoben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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