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Mainz, 1572.12.04. (Schultheiß Peter Weissel). Eheberedung zwischen Theobald Geier und Helena Rauwin. Da Theobald bei der zweiten Verheiratung seiner Mutter neben seinen andern Geschwistern (deren 5 mit 100 fl. voraus und dem Haus zum Mompelsier - darin die Mutter lebenslang Wohnrecht hat - bedacht worden sind) seinen Anteil von 200 fl. und seinen Anteil am Haus erhalten hat, werden ihm nun ausserdem noch 100 fl. zur baldigen Bezahlung versprochen; außerdem überlassen ihm seine Eltern bis zur endlichen Abteilung das Haus neben dem Agneser Hof bei St. Agnes (von Theobald Spengel herrührend) zinsfrei zur Wohnung. Seine Frau erhält, was sie von ihrer Base, Servatii Grebenrodts Ww., ererbt hat. Stirbt der Mann kinderlos vor ihr, erhält sie den gesamten Nachlaß, hat jedoch seinen Verwandten 400 fl., seine Kleider und das zum Leib Gehörige abzugeben. Stirbt sie vor ihm kinderlos, erhalten ihre Verwandten 500 fl., ihre Kleider, Kleinodien und das zum Leib Gehörige; alles übrige behält ihr Mann. Z.: 1) für den Mann: Melchior Vals, sein Vater, Kilian Eler, Schultheiss, Dr. Wendel Aßler als Vormund, Peter Loer und Wendel Dieter, 2) für die Frau: Hans Satler, Schatzmeister, Niklas Dielman, Hans Wendel, Ulrich Hecker, Hans Hoffmann und Johann Raue.

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