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Hans Schrot, B. zu Wildberg, wegen Teilnahme an den Bauernunruhen gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde wieder freigel., gelobt eidlich, Stadt und Amt Wildberg unverzüglich zu verlassen und zeitlebens ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zu betreten, Wehr, Harnisch und Waffen abzuliefern und zeitlebens außer einem abgebrochenen Brotmesser keine mehr zu tragen, offene Zechen und Gesellschaften zu meiden und seiner Obrigkeit allezeit mit Worten und Werken gehorsam zu sein, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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