Abt Sebastian zu Metten erlaubt im Namen des Konvents dem Michael Puschl daselbst und seiner Frau Barbara ihr Erbrecht auf dem Sellacker am Himmelberg in der Hofmark Metten dem Wolfgang Bühlmaier (Pyhelmayr) zu Poyrwach [?], Wildenforst und Loham zu verkaufen und bestätigt diesem den erbrechtsweisen Besitz an diesem Acker gegen Reichung eines jährlichen Zinses von 6 Regensburger Pfennigen. Dem Kloster verbleibt ein Vorkaufsrecht im Falle der Weiterveräußerung.;. S: Abt Sebastian zu Metten