Klage des Kramers Christoffer Poll und des Ratsherrn und Gewandschneiders Wilhelm von Öseden ./. den Wandschneider Henrich Cörler. Kläger Öseden hat dem Kläger Poll sein Haus unterm Bogen gegenüber der Salzstraße verkauft. Das Haus hat der Beklagte bis Ostern 1639 gemietet. Die Kläger verlangen Räumung, da 'Kauf Miete bricht'.