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Vogt und Richter der Stadt Tübingen (Tüwingen) bestätigen, dass gemäß einem mit ihrer als der Kastenvögte der Frühmesse zu Derendingen (Tärendingen) Einwilligung zwischen dem Kloster Bebenhausen und dem Frühmesser zu Derendingen (Tärendingen), Heinrich Kummer, abgeschlossenem Vergleich die 20 Malter und 20 Viertel Dinkel ewige Gült, welche jene Frühmesse nach einer Stiftung des Eberhard Besserer aus dem Laienzehnten zu Altingen bezog (vgl. U 474 vom 2. November 1341) und die 2 Malter Roggengült, welche das Kloster aus der Frühmesse Güter genoss, in Zukunft nicht mehr entrichtet werden sollen, nachdem die Frühmesse zu Derendingen (Tärendingen) zu einer Pfarrei erhoben worden sei. Dagegen solle von nun an das Kloster Bebenhausen jedem Pfarrer zu Derendingen (Tärendingen) von dem Bebenhauser Hof mit Haus und Zugehörden auf dem Österberg zu Tübingen 10 1/2 Malter Dinkel verabreichen und diesen Hof hierfür der Pfarrei ein Zinsgut und Unterpfand sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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