Notiz, dass in der Sache zwischen [Wild- und] Rheingraf Johannes und Albrecht von Hausen abgesprochen wurde, dass Albrecht dem Rheingrafen vor dem Burggrafen zu Alzey, Erhard von Ramberg, Rechnung ablegen soll. Weitergehende Ansprüche soll Albrecht vor den Burggrafen und zwei bis drei Personen, die dieser dazu nimmt, vorbringen. Dann sollen die Amtsleute des Rheingrafen ledig gezählt werden und Albrecht, seine Ehefrau und die Seinen, bis zum Ausgang des Rechtsgangs sich sicher entfernen, ausgenommen gen Kirn oder das Amt, wo er sesshaft war.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...