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Heinz Weidner zu Otterbach bekundet: Mit Zustimmung von Abt, Prior und Konvent zu Comburg überträgt er eine bisher auf dem Vischergut im Weiler Oberscheffach lastende Wachsgült von 1 Pfund auf die bisherige frei eigene dortige Hofwiese. Der Aussteller trägt die Wiese nun als Erblehen des Klosters. Er verpflichtet den Inhaber zu einem Handlohn von 1/2 Gulden und zu 1 Gulden für den Abzug. Das Vischergut hatte der Aussteller von den Vormündern des Konrad Spieß und seiner Geschwister erworben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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