Die Äbtissin Eremgardis von Herford macht bekannt, dass sie Boldwinus dcs. de Stenberge famulus gebeten hat, ihm die Güter in Nigenstene bei Sehusen (Seehausen ? im Kr. Wanzleben oder bei Bremen ? Seesen bei Sandersheim??), die sein Vater von der Herforder Kirche zu Lehen gehabt hat, ebenfalls zu überlassen, dass er sich aber weigerte gemäss dem Brauche seines Vaterlandes (de consuetudine patrie sue) des Hergewede zu bezahlen, jedoch sich, indem die Verhandlungen am nächsten Tage wieder aufgenommen wurden, schliesslich für verpflichtet dazu bekannt hat, worauf nun die Äbtissin auf Ansuchen Graf Ottos von Eversteins, des Marschalls von Westfalen und Joh. von Bilstene ihrerseits darauf verzichtet hat.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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