Hanns Heußler zu Löchgau ("Leuchgeuw"), gefangengesetzt wegen Flucht aus dem Herzogtum nach seiner Teilnahme am Bauernaufstand, verpflichten sich, 10 Gulden Abtrag und seine Gefängniskosten zu bezahlen, Wehr und Harnisch abzulegen und nur ein abgebrochenes Brotmesser zu tragen, keine Zechen, Gesellschaften, Wirtshäuser, Kirchweihen, Gemeinschaften und Jahrmärkte zu besuchen, das Fürstentum nicht ohne Erlaubnis zu verlassen und schwört Urfehde