Die Statthalter zu Württemberg bewilligt die Anfertigung eines neuen Kelterbaumes zu Kirchheim a/N. auf herrschaftliche Kosten, wofür die Gemeinde Kirchheim die eine Hälfte des Kelterweines an die Herrschaft, die andere Hälfte an die von Liebenstein und Urbach abliefern soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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