Ludwig Eberhard, Philipp Heinrich und Georg Friedrich d.J., Grafen von Hohenlohe-Langenburg, beurkunden, dass, nachdem nach Ableben des Grafen Georg Friedrich von Hohenlohe neben ihrer Mutter Dorothea, Gräfin von Hohenlohe, jetzt Frau zu Limpurg, geb. Reuß von Plauen, Gottfried, Graf zu Öttingen, und die Schenken Eberhard und Albrecht zu Limpurg ihnen zu Vormündern verordnet und vom Reichskammergericht bestätigt worden sind, sie, nunmehr alle volljährig geworden, über die richtige Verwaltung der Vormundschaft quittieren und auf alle etwaigen Ansprüche daraus verzichten.