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Hans Schulthais zu Gaisdorf verkauft um 4 fl rh der Reichsstadt Schwäbisch Hall zwei Schillinge und sechs Heller jährlicher und ewiger Herrengülte aus seinem nach Lage und Anstößern näher beschriebenen Acker von 1 1/2 Morgen Fläche, quittiert den Erhalt des Kaufpreises, gelobt stets pünktliche und vollständige Bezahlung zum bestimmten Termin und bei künftigen Besitzwechseln ordentliche Aufgabe und Neupachtung "nach solcher herrengülts gewonheit vnd recht" und räumt der Stadt für den Fall der Verletzung seiner Vertragspflichten auch namens seiner Nachkommen und Erben Pfändungsrechte gegen seine Liegenschaft bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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