Dietrich schenkt zusammen mit seiner Ehefrau dem Kloster St. Stephan (ad altare sanctorum apostolorum Petri et Pauli et sancti Stephani) [in Würzburg] 4 Joch Weinberge unter Vorbehalt des Nutzungsrechts. Sie verpflichten sich, davon dem Kloster jedes Jahr am 30. November (in nativitate sancti Andree apostoli) 1 Viertel [Eimer] Wein zu geben. Sollten sie aufgrund einer Notlage gezwungen sein, die Weinberge zu verkaufen, dann haben der oder die Käufer diese Verpflichtung zu übernehmen. Nach ihrem Tod fallen die Weinberge auf Lebenszeit an ihre Erben, die davon denselben Zins zu entrichten haben. Nach deren Tod gehen sie endgültig in den Besitz des Klosters über. Zeugen: Der Abt und seine Mitbrüder, Wolfram und sein Bruder Gumbert, Gebeno, Adelbrecht, Iring, Rüdiger, Heinrich, Burkhard, Rudolf, Willeher, Hartmann und Helmerich. Aussteller: Dietrich. Empfänger: Kloster St. Stephan