Kaiser Maximilian I. bewilligt den Herren zu Rappoltstein, nämlich seinem Rat Smahßman, Brun und Wylhelm, seinem obristen Hauptmann und Landvogt im Elsass, auf ihr Bitten und zugleich als oberster Kurator und Gerhab für den in ihrer Obhut befindlichen schwachsinnigen Sebastian Hr. zu Rappoltstein, ihrem Vetter und Bruder, zur Erhaltung des Geschlechts Rappoltstein eine Erbordnung abzufassen, die vorab nur den männlichen Mitgliedern der Familie ein Erbrecht zuerkennt.; S: Ausst.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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