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Lienhart Horlacher zu Weckrieden bekennt, dass ihm und seinen Erben durch Katharina Dinkelsbühl, Witwe des Friedrich Schletz zu Schwäbisch Hall, ein Gut in Weckrieden, das zuvor ein gewisser Sixtlin besessen und bewirtschaftet hat, "zu ainem hantross" verliehen worden ist. Im Folgenden werden die Bestandteile des Lehens detailliert aufgezählt. Der Aussteller verspricht, die spezifizierten jährlichen Abgaben stets pünktlich zu entrichten, das Lehen gut instand zu halten und alle Dienste und übrigen mit dem Lehen verbundenen Pflichten getreulich zu erfüllen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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