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Hans Stropp, Knecht im Stall, und seine Ehefrau Dorothea, beide B. zu Stuttgart, bekennen, daß ihnen Hz. Ludwig und ihr Nachbar Salomon Taubenhauer die Errichtung eines Dachstuhls auf dem Tor und Laden gegen den fürstlichen Marstall und des Taubenhauers Haus vergönnt haben, ohne daß sie hierauf einen Rechtsanspruch besitzen. Der frühere Ehemann der Dorothea, Albrecht Zorn, hatte durch seinen Bau sowohl dem Marstall als auch dem Taubenhauer Luft und Licht genommen, worauf die herzoglichen Kammerräte diesen Bau verboten und niedegelegt hatten. Nach vergeblichen Prozessen vor dem Untergang und dem Stadtgericht zu Stuttgart war jahrelang eine Appellation beim Hofgericht Tübingen anhängig, über der Zorn verstarb.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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