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Hans Truchsess zu Waldburg beurkundet, dass er Graf Johann von Helfenstein und die Stadt Ulm in einem von der Erbschaftsteilung zwischen den Grafen Ulrich dem Älteren und Ulrich dem Jüngerne von Helfenstein herrührenden Streit wegen der Untermarken dahin verglichen hat, dass sie Hans von Westerstetten von dem Altenberg zum Gemeinmann erbitten sollen, der mit je drei Zusätzen die Entscheidung fälle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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