Albrecht Geckeler aus Dapfen, mit einer Geldstrafe von 4 fl belegt, weil er während der Bauernunruhen etliche Stück Wild geschossen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt zwei Bürgen, die sich verpflichten, bei Übertretung dieser Verschreibung dem Forstmeister zu Urach 30 fl zu bezahlen. Bürgen: 1) Jörg Blankenhorn aus Gächingen 2) Hans Klingler gen. Wagenhans aus Dapfen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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