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Claus Hanns aus [Neckar-]Tenzlingen, wegen Jagdfrevels zu Kirchheim gef., jedoch auf eigene und seiner Freundschaft Bitten wieder freigelassen unter den Bedingungen, dem Forstmeister zu Kirchheim 15 fl zu bezahlen, sich sein Leben lang allen Spiels, es sei klein oder groß, zu enthalten, heimliche und offene Zechen zu meiden, auch ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Wehr zu tragen, gelobt, diese Bedingungen zu halten, und schwört U. Er setzt zu größerer Sicherheit 6 Bürgen, welche sich verpflichten, ihn im Fall der Übertretung dieser U. binnen einem Monat in das Gewahrsam der Obrigkeit zurückzubringen oder 150 fl Poenfall zu bezahlen. Hanns war mit Martin Bientz aus Tenzlingen in den Wald, gen. Rain, gegangen, wo Bientz auf sein Anraten einen Hirsch und eine Sau schoss, half das Wildbret heimschaffen und nahm den Halbteil der Beute für sich. Bürgen: Hans Hering, ... Fritz, Jakob Schmid, Wolf Hering, Hans Daniel und Martin Gramb, alle zu Neckartenzlingen sesshaft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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