Ulrich Kübler ("Kibler") zu Ehningen ("Eningen"), gefangengesetzt wegen Verdachts der Mitwisserschaft an der Schwangerschaft seiner Tochter Agnes und dem von ihr begangenen Kindsmord bei der Geburt, freigelassen mit Rücksicht auf sein Alter und auf sein Versprechen hin, sein Leib und Gut nicht zu "verändern", die Atzung zu bezahlen, schwört Urfehde