Lenhart Seitz ("Seytz"), Metzger von Ingersheim ("Inngerßhen"), gefangengesetzt, weil er gegen das Verbot der Obrigkeit, seiner Schulden wegen das Land nicht zu verlassen und seine Habe nicht zu verändern, mit seiner Frau das Land verlassen und auch einen Teil seiner Habe verkauft hatte, verspricht Zahlung seiner Atzung, keine Spiele und nächtlichen Zechen zu besuchen und schwört Urfehde