Abt Eberhard und der Konvent des Klosters Bebenhausen bestätigen, dass der Schultheiß D(ietrich) von Herrenberg in einem Streit des Klosters Bebenhausen und der Bauern von Altdorf wegen geforderteter Abgaben von einem Acker und einer kleinen Wiese auf dem Bühl daselbst, welche der Laienbruder C. Lingk als Maier des dortigen Klosterhofes angekauft hatte, dahin entschieden habe, dass das Kloster hinsichtlich dieser Güterstücke wie aller anderen, dort wie überall, von allen Abgaben und Grenzbegehung befreit sei.