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Vogt und Richter zu Stuttgart und die zwei verordneten Pfleger des Katharinenspitals daselbst bekennen, von wegen Hz. Eberhards (II.) 100 fl. erhalten zu haben für die Aufnahme der Agnes Nerrin als Pfründnerin im Spital.
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Vogt und Richter zu Stuttgart und die zwei verordneten Pfleger des Katharinenspitals daselbst bekennen, von wegen Hz. Eberhards (II.) 100 fl. erhalten zu haben für die Aufnahme der Agnes Nerrin als Pfründnerin im Spital.