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Graf Simon von Zweibrücken, Herr zu Eberstein, gibt seine Zustimmung zu dem Verkauf des Vogtrechts zu Nußbaum in seinem ganzen Umfang, wie es der Edelknecht Ulrich Trescher von ihm zu Lehen besessen und als Vogt die Mönche von Herrenalb in ihren Besitzungen zu Nußbaum in mancherlei Weise belästigt und beeinträchtigt hatte, an das Kloster Herrenalb um 34 Pfund Heller.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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