Reversbrief über die Übertragung eines Erblehens an Christof Zilnhart, Einwohner zu Ebersbach; das Lehen umfasst einen Hof, mehrere Äcker und mehrere Wiesen; damit verbundene Verpflichtung zur jährlichen Zahlung von 1 Pfund und 8 Schilling Heller, sowie 3 Malter Dinkel, 3 Malter Hafer, 1 Henne, 2 Hühner, 100 Eier und den Zehnt von allen Einkünften aus dem Lehen, immer fällig am St. Martinstag; im Falle eines Besitzwechsels, ob durch Tod oder Übertragung, muss den Chorherren des Stifts Oberhofen jeweils 10 Gulden Wegelohn und 10 Gulden Handlohn gezahlt werden