Friedrich August [III.], Kurfürst von Sachsen und Markgraf der Niederlausitz, bestimmt, "demnach wir um dem nachtheiligen Aufkauf der Wollhändler zu steuern und sowohl den Landleuten den Absatz der Wolle als den Tuchmachern und andern Wollfabricanten die Erlangung dieses Materialis zu erleichtern, zu Beförderung sothaner Absicht für gut befunden, einige Wollmärkte in verschiedenen Städten unsers Marggrafthums Niederlausitz anzulegen, daß wir der in besagtem Marggrafthum belegenen Creyßstadt Lübben nach diesfalls zuförderts eingezogener Erkundigung hierzu Concession ertheulet haben, daß in [...] Lübben [...] ein freyer offener Wollmarkt und zwar im Frühjahre, den Montag nach dem Calaischen Wollmarkte jährlich gehalten werde [...]"; der Rat soll Waage und Gewicht, den Stein zu 22 Leipziger Pfund, halten, dazu einen besonderen Waagemeister verpflichten; von diesem ist die Quantität der Wolle, Name des Verkäufers, Name und Aufenthalt des Käufers in ein eigenes Buch einzuschreiben; der Verkäufer zahlt dem Rate für jeden Stein 3 Pfennige Waagegeld. "So geschehen und geben zu Dresden, am Siebenzehenden Monats-Tage Martii, nach Christi Jesu [...] Geburt, im Eintausend Siebenhundert und Sieben und Achtzigsten Jahre"