Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet mit seinen Räten in Streitigkeiten zwischen Konrad Dolpfel (Contz Dolpfeln) zu Sulzbach als Vertreter seiner Ehefrau und Peter Giger (Gyger) genannnt Narr (Nare) einer- und Peter Giger (Gyger) genannt Nestenbach andererseits wegen eines Erbfalls von Else Giger genannt Walbronn: Konrad und Peter Narr, der sein Gut an Konrad übergeben hat, sollen Peter Nestenbach ein Drittel des großmütterlichen (anfreulich) Erbes an liegender und fahrender Habe bis Weihnachten zustellen. Veräußerte Habe soll erstattet werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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