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Jörg Schreyer aus Neckarhausen, zu Nürtingen gef., weil er ungeachtet einer früheren, zu Ehingen [a.d. Donau] empfangenen Strafe sich laufend betrunken und mit jedermann Zank und Hader begonnen, und andere belästigt und verleumdet hatte, auch unerlaubt außer Landes gegangen, zurückgekehrt und Drohreden geführt hatte, jedoch auf seine und die Bitten seiner Ehefrau wieder freigelassen mit dem Anhang, künftig keine hohe und niedere Wehr mehr zu tragen, alle offenen Zechen und Gesellschaften zu meiden, im Zehnt von Neckarhausen zu bleiben und diesen ohne besondere Erlaubnis nicht zu verlassen, gelobt unter Eid, diese Strafartikel zu erfüllen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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