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Pfalzgraf Friedrich I. beurkundet für sich und auch für seinen Erben Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, die Belehnung von Hans Wambold (Wammolt) dem Äl...
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Urkunden der Familie Wambolt v. Umstadt >> Urkunden
1454 September 11, Heidelberg
Ausfertigung, Pergament (26,5-26,9 x 35 cm), rundes, rotes Wachssiegel in brauner Siegelkapsel (leicht beschädigt, mit Ausbrüchen und beschmutzt) an Pergamentstreifen anhängend
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Heydelberg quarta feria post festum natiuitatis beate Marie Virginis anno domini Mo CCCC [millesimo quadringentesimo] quinquagesimo quarto
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Pfalzgraf Friedrich I. beurkundet für sich und auch für seinen Erben Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, die Belehnung von Hans Wambold (Wammolt) dem Älteren mit fuldischen (foldischen) Mann- und Burglehen zu Lengfeld, Otzberg und Groß-Umstadt, ausgenommen die kurpfälzischen fuldischen Männer und Rechte. Die fuldischen Mannlehen bestehen aus seinem Anteil an der Vogtei und dem Gericht zu Lengfeld (Lengenffelt) unterhalb von Otzberg (Otzsperg) gelegen und seinem Anteil an zahlreichen genau beschriebenen Höfen, sowie zahlreichen Gütern, Rechten, Zehnt- und Zinseinnahmen zu Lengfeld (Lengenffelt), Senide[?], Wächtersbach (Wechterßpach), Hetschbach (Hexpach), Holtzengesesse, [Ober- oder Nieder]Klingen (Clingen)sowie an zahlreichen Höfen in der Gemarkung Lengfeld und Groß-Umstadt (Omstat) mit allem Zubehör auch auf den Straßen. Er erhält außerdem die Zollrechte am "Kirwytage" in Lengfeld sowie seinen Anteil an den fuldischen Burglehen zu Otzberg und Groß-Umstadt. Das Burglehen zu Otzberg (Otzsperg) umfasst sechs Pfund und fünf Schilling Heller, einen Hof bei den Thorne und einen Garten am Berg sowie fünfeinhalb Pfund Heller, die durch seinen verstorbenen Vater auf ihn gekommen sind. Vom Burglehen zu Groß-Umstadt fallen sechs Pfund Heller an. Insgesamt werden für die von diesen Burglehen anfallenden 17 Pfund und 15 Schilling Heller der Rückkauf mit einer Summe in Höhe von 177½ Pfund Heller vorbehalten.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (1) Hans wambold der ältere empfangt von churfürst friederich pfaltzgrafen die fuldische mann = vndt burgklehen anno 1454 (2) Hans wambold der elter anno 1454 (3) lit: f (4) 5.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: (1) Fulda (Foldische/ Fulde) (Hessen) (2) Groß-Umstadt (Omstat) (Lkr. Darmstadt-Dieburg, Hessen) (3) Hanau (Hanauw) (Main-Kinzig-Kreis, Hessen) (4) Heidelberg (Heydelberg) (Baden-Württemberg) (5) Hetschbach (Hexpach) (OT Höchst, Odenwaldkreis. Hessen) (6) Höchst (Hoeste) (Odenwaldkreis, Hessen) (7) Lengfeld (Lengenffelt) (OT Otzberg, Lkr. Darmstadt-Dieburg, Hessen) (8) Ober- oder Niederklingen (Clingen) (OT Otzberg, Lkr. Darmstadt-Dieburg, Hessen) (9) Otzberg (Otzsperg) (Lkr. Darmstadt-Dieburg, Hessen) (10) Wächtersbach (Wechterßpach) (Main-Kinzig-Kreis, Hessen) Personen: (1) Friedrich I. der Siegreiche, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern (2) Philipp der Aufrichtige, Pfalzgraf bei Rhein (3) Wambold der Alte, Hans (4) Mentzeler Institutionen/Körperschaften: (1) Kloster Höchst (2) Kloster Fulda
Bezug zu: HStAD, B 20 Nr. 47; HStAD, B 20 Nr. 49 und HStAD, B 20 Nr. 51
#Kurpfalzurkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.