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Kaiser Friedrich III. gebietet dem Bischof von Augsburg, an seiner Statt die Streitigkeiten zwischen Erzherzog Sigmund und Graf Eberhard V. von Wildbanns, Geleits und anderer Sachen wegen zu entscheiden.
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Kaiser Friedrich III. gebietet dem Bischof von Augsburg, an seiner Statt die Streitigkeiten zwischen Erzherzog Sigmund und Graf Eberhard V. von Wildbanns, Geleits und anderer Sachen wegen zu entscheiden.