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Hans Rainhart zu Herdtlingshagen verkauft um 60 fl rh an Hans Grau zu Rückertshausen seine Erbgerechtigkeit an einem nach Lage näher bezeichneten Feldlehen, genannt "das Reissach", das der Stadt Schwäbisch Hall gehört und derselben gültpflichtig ist. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt das Objekt und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewährleistung des Geschäfts. Vorstehender Verkauf ist dem Eigentum und den Rechten der Stadt unschädlich.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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