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Hz. Johann Friedrich sowie Prälaten und Landschaft bekennen, daß sie dem verordneten Pfleger oder Inhaber des Heiligen zu Oberund Untersielmingen um 800 fl Hauptgut LW (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer gerechnet), die ihnen in bar bezahlt worden sind, 40 fl Gült aus den jährlichen Einnahmen aus Stadt und Amt Böblingen verkauft haben. Die Gülte ist auf Thomastag (21. Dez.), die erste 1619, durch den Landschaftseinnehmer zu entrichten. Den Käufern wird das Wiederkaufsrecht bei vierteljährlicher Kündigung eingeräumt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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