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Hensin Dürr, Altschultheiß zu Schönbronn, wegen aufrührerischen Verhaltens wider die Obrigkeit während der Bauernunruhen zu Wildberg gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde wieder freigel., gelobt eidlich, seinem Landesherrn eine Geldstrafe von 20 fl zu bezahlen, Wehr, Harnisch und Waffen unverzüglich der Obrigkeit abzuliefern und zeitlebens keine mehr zu tragen, auch offene Zechen und Gesellschaften zu meiden und sich keinerlei Empörung mehr anzuschließen, vielmehr seiner Obrigkeit allezeit in Wort und Tat gehorsam zu sein, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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