Kurfürst Philipp von der Pfalz erteilt als Kurfürst seine Einwilligung dazu, dass König Maximilian I. seinem Kammermeister und Hofverwalter Jakob Villinger für dessen getreuen Verdienst die übliche Stadtsteuer von Pfullendorf verschreibt. Diese beträgt 100 Pfund Heller und ist von der Stadt jährlich zu St. Martin an die kaiserliche oder königliche Kammer zu reichen und soll nun jährlich zu St. Martin von Jakob Villinger zu dessen Lebzeiten oder seinem Anwalt gegen Quittung empfangen werden. Sollte Jakob vor seiner Mutter Anna Villinger sterben, darf diese gegen Quittung die jährliche Stadtsteuer ihr Leben lang einnehmen. Es folgt die wörtliche Wiedergabe von Maximilians Verschreibung vom 4.8.1501. Der Kurfürst gab seine Zustimmung auf Bitte Jakob Villingers und angesichts dessen treuen Dienstes.