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Hans Stolz zu Derdingen, wegen verbotenen Waffentragens und frevelhafter, treueidwidriger Reden zu Vaihingen gef. und hoher Strafe verfallen, jedoch in Anbetracht seines Alters und seiner vielen Kinder wieder entlassen, gelobt eidlich, Atzung und Unkosten selbst zu bezahlen und sich fortan geziemend zu führen, und schwört U. Er verspricht zudem eidlich, württembergische Untertanen bei Rechtshändeln nur vor die zuständigen inländischen Gerichte zu bringen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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