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Simon Küekopf zu Oberscheffach verkauft um 50 fl rh der Reichsstadt Schwäbisch Hall 1 1/2 Schillinge jährlicher und ewiger Gülte Vorgelds aus seinen unbelasteten, unversetzten und bisher eigenen Gütern in genanntem Oberscheffach, quittiert den Erhalt des Kaufpreises, gelobt stets pünktliche und vollständige Gült-Zahlung und für alle künftigen Besitzwechsel ordentliche Aufgabe und Neupachtung "nach Rechtem Vorgelt geprauch, gewonhait vnd Recht" und räumt den Erwerbern für den Fall der Verletzung seiner Vertragspflichten auch namens seiner Nachkommen und Erben Pfändungsrechte bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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