Bischof Otto IV. (von Sonnenberg) von Konstanz, kaiserlicher Kommissar in dem Rechtsstreit: Kaspar Eberhart, Bürger zu Hall, Bekl. 1. Inst. und Appellant, gegen Hans d. Ä. von Bernhausen zu Gröningen (Gruningen) und dessen Gemahlin Margaretha, geb. von Rinderbach, (Kl. 1. Inst. und Appellaten) um das Erbe des Konrad von Rinderbach, des Bruders der Klägerin und Stiefvaters des Beklagten, ersucht den Generalvikar des Bistums Würzburg, Johannes Greusing, um Unterstützung seines Beweiskommissars Meister Ulrich Lochner, der die von Kaspar Eberhart, Bürger zu Schwäbisch Hall, benannten und im Gerichtszwang des Adressaten gesessenen Zeugen zu befragen haben wird.