Der Landrichter in der Grafschaft Marstetten beurkundet den Verzicht der Herzogin Anna von Teck, geb. von Helfenstein auf ihre Ansprüche an Owen und Gutenberg, die sie von Morgengabe und Heimsteuer wegen hatte.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...