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Regulierung des Armenwesens
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Stadt Paderborn bis 1949 >> 2. Verwaltung in der Zeit ab 1802 >> 2.4. Kirchen- und Schulsachen, Armenwesen >> 2.4.3. Armenwesen >> 2.4.3.1. Regulierung des Armenwesens
1614, 1791 - 1810
Darin: Einrichtung des Reichs-Stadt-Bremischen Armen-Instituts (Druckschrift, 1791). - Ausführliches Verzeichnis der hiesigen öffentlichen Armen, welche das Armen-Institut versorget; ihrer Wohnungen, und der Gaben, welche ihnen für den Monat December des 1797sten Jahres gerreichet sind; nach den Districten aufgenommen und dem löblichen Bremischen Publicum bekannt gemachet (Druckschrift, 1798). - Umlauf des Präfekten des Fulda-Departemens betreffend der Einhaltung der Ordnungen für Vagabunden und Bettler (Druckschrift, 1808). - Regulativ nach welchem bey der Armen-Verpflegung in der Stadt Bielefeld zur gänzlichen Abstellung des Bettelns bey hinlänglicher Versorgung der Armen von dem vereinigten Armen-Verpflegungs-Institut verfahren werden soll (Druckschrift, 1807). - Fürstlich Lippisches Intelligenzblatt vom 17.02.1810 (Druckschrift)
Enthält u.a.: Abschrift einer Verordnung Fürstbischofs Dietrich IV. von Fürsenberg wegen der Verteilung der Gelder aus den Legaten und Armengelder (1614)
Bürgermeister-Amt
Archivale
Fürstenberg, Dietrich IV. von
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.