Der Notar Justus Schwab von Fulda (Fuld) beurkundet das Testament der bettlägerigen, im Geist aber wachen Anna Margarethe von Gemmingen, geb. von Ehrenberg, die keine Leibeserben hinterlässt: Den Armen zu Landau stiftet sie 100 Gulden Kapital, wovon jährlich auf Margarethae [= 13. Juli] 5 Gulden Pension zur Verteilung kommen sollen. Den Armen zu Neuenstadt am Kocher (zur Newstatt zur großen linden), wo sie beigesetzt werden will, stiftet sie 200 Gulden Kapital, wovon jährlich auf Margarethae 10 Gulden Pension zur Verteilung kommen sollen. Ihren nächsten Freunden und Erben "ab intestato sampt und sonders" vermacht sie 10.000 Gulden in Gültbriefen, die "ihr hernach instituirter testamentserb alßo baldten einzuraumen undt zu übergeben schuldig sein solte". Alles übrige soll ihr Ehemann Johann Philipp von Gemmingen zu Presteneck erben und damit verfahren wie mit seinem sonstigen Eigentum. Wer dieses Testament anficht, soll seines Erbteils verlustig sein. Spätere Änderungen bleiben der Testiererin vorbehalten.