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Abt Johann [von Fridingen] und der Konvent von Bebenhausen kommen mit der Stadt Tübingen (Tüwingen) im Anschluss an den Vertrag von 1530 April 8. [Bü 497] wegen der steuerbaren Güter des Klosters in Tübingen (Tüwingen) dahin überein, dass das Kloster der Stadt ein Lagerbuch zustellen solle, woraus ersichtlich, welche Häuser desselben steuerfrei seien.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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