Abt Johann [von Fridingen] und der Konvent von Bebenhausen kommen mit der Stadt Tübingen (Tüwingen) im Anschluss an den Vertrag von 1530 April 8. [Bü 497] wegen der steuerbaren Güter des Klosters in Tübingen (Tüwingen) dahin überein, dass das Kloster der Stadt ein Lagerbuch zustellen solle, woraus ersichtlich, welche Häuser desselben steuerfrei seien.